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Gesetzgebung | Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (BMJ)
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen die Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) v. erweitert werden.
Hierzu führt das BMJ weiter aus:
Das DiRUG ermöglicht es bereits, dass bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften sowie deren Zweigniederlassungen die notarielle Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation stattfinden kann, so dass eine persönliche Anwesenheit beim Notar entbehrlich wird.
In Zukunft soll die Zulässigkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen nicht mehr auf bestimmte Rechtsträger beschränkt, ...