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Kirchensteuer | Niedersachsen verabschiedet Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (FinMin)
Der Niedersächsische Landtag hat am
das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (KiStRG)
beschlossen. Damit wird geregelt, dass bei verspäteter Abgabe der
Einkommensteuererklärung keine Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer erhoben
werden.
Hintergrund ist eine Änderung im Steuerverfahrensrecht: Für Steuererklärungen, die nach dem einzureichen sind, ist der Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht mehr ermessensabhängig, sondern obligatorisch festzusetzen (s. hierzu Giels, ). Das hat in Bezug auf die Kirchensteuerfestsetzung die Folge, dass auch hier der Verspätungszuschlag obligatorisch festzusetzen wäre.
Dieses Ergebnis ist aber auch auf Seiten der Kirchen und Religionsgem...