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OLG Saarbrücken Beschluss v. - 5 W 52/20

Gesetze: BGB § 2200; BGB § 2227

Leitsatz

Leitsatz:

In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - ggf. durch Auslegung - entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren Testamentsvollstrecker bestellen.

Fundstelle(n):
OAAAI-58052

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