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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 4205/18

Gesetze: SGB V § 118 Abs. 1; SGB V § 118 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Tagesklinik, die nur als unselbstständige Außenstelle eines zugelassenen Krankenhauses geführt wird und nur insoweit Berücksichtigung im Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg findet, hat keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zum Betrieb einer Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) nach § 118 Abs. 1 SGB V.

Fundstelle(n):
GAAAI-58033

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