Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Flüssigkeitsabgabevorrichtung (europäisches Patent)" – zur Frage der Patentfähigkeit – keine unzulässige Erweiterung – keine erfinderische Tätigkeit - teilweise Nichtigkeit – ein die in der Fassung des Hilfsantrags 2 aufgeführten Lösungsprinzipien verwirklichendes Flüssigkeitszufuhrgerät ist neu und ergibt sich nicht aus dem Stand der Technik
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des aus einer internationalen Patentanmeldung hervorgegangenen europäischen Patents EP 1 874 390 (DE 60 2006 043 201), das am 23. März 2006 angemeldet wurde und die Priorität der US-amerikanischen Anmeldungen US 907287 und US 907286 vom 28. März 2005 in Anspruch nimmt. Die Erteilung des Streitpatents mit der Bezeichnung "Fluid delivery device / Flüssigkeitsabgabevorrichtung" wurde am 1. Oktober 2014 veröffentlicht.
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