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NWB Sanieren 3/2022 S. 94

Gesetzgebung – Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld

Am hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (BT-Drucks. 20/688) in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/734) in 2./3. Lesung beschlossen. Danach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – bis zum verlängert.

Hierzu führt die Bundesregierung u. a. weiter aus:

Da die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung am ausläuft, hat der Bundestag dem Beschluss des Kabinetts zugestimmt, dass im Anschluss folgende Regelungen bis zum weiter gelten sollen:

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.

  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.

  • Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

  • Ab dem vi...