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BFH  - III R 35/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, HGB § 247 Abs 2

Rechtsfrage

Handelt es sich bei Messeständen um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn sie im Eigentum des Mieters stehen? Ist die Frage nach der Eigentümerstellung der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen notwendig vorgeschalten? Kommt eine Hinzurechnung im Fall einer kurzfristigen Nutzungsüberlassung in Betracht, wenn das gemietete Wirtschaftsgut seiner Art nach zur dauernden Nutzung im Betrieb bestimmt ist?

Anlagevermögen; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Umlaufvermögen; Zuordnung

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2023 S. 146 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2023 S. 357
BAAAI-57858

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