BFH - III R 31/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 64 Abs 2, EStG § 64 Abs 3, AO § 173
Rechtsfrage
1. Gegenüber welcher Behörde kann die Anzeige der Änderung der Berechtigtenbestimmung bei Kindergeld wirksam angezeigt werden? Hat die Anzeige zwingend gegenüber der bisher Kindergeld gewährenden Stelle zu erfolgen oder kann dies auch gegenüber einer anderen für die Gewährung von Kindergeld zuständigen Stelle geschehen?
2. Sind den Familienkassen durch die Überschneidungsmitteilung des "(Steuer-)IDNr.-Kontrollverfahrens" Tatsachen nachträglich bekannt geworden, sodass eine doppelte Kindergeldzahlung zuvor nicht bekannt gewesen sein kann?
Anzeige; Kindergeld; Nachträgliches bekanntwerden; Rückforderung
Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 3456 Nr. 47
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2023 S. 984
RAAAI-57857