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FG Mecklenburg-Vorpommern | Quellenbesteuerung einer deutschen Sozialversicherungsrente nach dem DBA Kanada
(1) Art. 18 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c DBA Kanada steht einer Besteuerung von Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Quellenstaat Deutschland entgegen, wenn die Renten ausschließlich auf Beitragszahlungen in Zeiträumen beruhen, in denen der Rentenbezieher außerhalb des Quellenstaates gelebt hat und auch seiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist. (2) Wenn der Anteil des Quellenstaates am abkommensrechtlichen Besteuerungsrecht nur geringfügig ist, steht das Besteuerungsrecht insgesamt dem Ansässigkeitsstaat zu; eine Aufteilung ist nicht vorzunehmen.
Der [i]Zwischen dem Rentenbezieher, dem Ruhegehalt und dem Quellenstaat muss eine besondere örtliche und persönliche Beziehung bestehen1952 geborene Kläger hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz in Kanada. Seit dem bezog er Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB). Diese Leistungen waren in geringem Umfang aus Beiträgen des Kl...