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Online-Nachricht - Freitag, 18.03.2022

Gewerbemietrecht | Anpassung der Miete aufgrund mittelbare Wirkungen der Corona-Pandemie (OLG)

Mittelbare Wirkungen der Corona-Pandemie und der auf ihr beruhenden staatlichen Maßnahmen können einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Die Unzumutbarkeit des Festhaltens am ursprünglichen Vertrag kann allerdings nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. - 2 U 138/21, nicht rechtskräftig).

Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beklagte mietete vom Kläger Gewerbeflächen für einen Reinigungsbetrieb in Frankfurt am Main. Weil im Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus viele beruflichen und privaten Veranstaltungen entfielen, ließen viele Menschen weniger Kleidung bei der Beklagten reinigen. Dies führt...

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