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BPatG Urteil v. - 6 Ni 7/20 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Aufbaupfosten für ein Dentalimplantat (europäisches Patent)" – zur Frage der Patentfähigkeit – fehlende Neuheit – keine erfinderische Tätigkeit - Nichtigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 106 766 (nachfolgend: Streitpatent), das auf die Anmeldung vom 31. März 2009 zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus der deutschen Gebrauchsmusteranmeldung 202008004463 vom 1. April 2008 in Anspruch

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:041121U6Ni7.20EP.0

Fundstelle(n):
XAAAI-57774

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