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§ 1 UStG Behandlung von Arbeitnehmer-Sammelbeförderungen; Auswirkungen des - und weitere Rechtsprechungshinweise
1. Die Anreise zur Arbeitsstätte ist grundsätzlich Sache des AN. Wird der AN von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück mit einem betrieblichen Kfz durch den ArbG unentgeltlich befördert, dient dieses dem privaten Bedarf des AN und damit unternehmensfremden Zwecken. Darin liegen umsatzsteuerbare und ustpfl. Leistungen des ArbG i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b UStG.
Der (UR 1998 S. 61) - diese Grundsätze bestätigt (Rd-Nrn. 26 und 27), jedoch auch ausgeführt, unter besonderen Umständen könnten die Erfordernisse des Unternehmens es gebieten, daß der ArbG selbst die Beförderung der AN von deren Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück sicherstellt. Als Gründe hierfür werden der Mangel an anderen geeigneten Verkehrsmitteln und wechselnde Arbeitsstätten genannt (Rd.-Nr. 29). Im Urteilsfall erfolgte die Beförderung der AN ab einer bestimmten Entfernung zur Arbeitsstätte (Baustellen), die häufig nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar waren, wobei die AN wechselnde Arbeitsstätten hatten. Aufgrund dieser besonderen Umstände erfolgte die unentgeltliche AN-Sammelbeförderung nicht zu unternehmensfremden Zwecken und war in diesem Fall nicht steuerbar.
Entsp...BStBl 1998 II S. 635