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§ 1 UStG Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch, insbesondere bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung
Abweichend von Abschn. 155 UStR und von der im BdF-Schreiben v. S 7102 (BStBl I S. 324) getroffenen Regelung gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder folgendes:
I. Bemessungsgrundlage beim Aufwendungseigenverbrauch
(1) Der - (BStBl 1999 II S. 104) entschieden, daß der Steuertatbestand des Aufwendungseigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c. UStG solche Aufwendungen nicht erfaßt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Nach der Entscheidung ist in allen nicht bestandskräftigen Fällen zu verfahren. Abschn. 155 Abs. 5 Satz 3 UStR ist nicht mehr anzuwenden.
(2) Die Änderung der Rechtsauffassung hat insbesondere Auswirkungen auf die USt-Besteuerung der nichtunternehmerischen Kfz-Nutzung, soweit Aufwendungen des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten als Aufwendungseigenverbrauch anzusetzen sind. Abweichend von Abschn. II des Bezugsschreibens sind die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten bei der Ermittlung der ustl. Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Der nicht als Betriebsausgaben abziehbare Betrag ist für USt-Zwecke um den v. H.-Satz zu mindern, der dem Anteil der nicht mit Vorsteuern be...