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§ 1 UStG Abschnitt 1 Absatz 3 Satz 2 UStR 1996; Berichtigung
Abschn. 1 Abs. 3 Satz 2 UStR 1996 v. (BStBl Sondernummer 4/1995, BAnz. Nr. 239a) enthält ein redaktionelles Versehen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder lautet die Bestimmung richtig wie folgt:
”Ob eine nicht steuerbare Rückgabe oder eine steuerbare Rücklieferung vorliegt, ist aus der Sicht des ursprünglichen Lieferungsempfängers und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen (vgl. BStBl 1982 II S. 233)”.