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§§ 1, 15 UStG Überlassung eines Kfz zur Nutzung an freie Mitarbeiter
Insbesondere Unternehmer, die Handelsvertreter als freie Mitarbeiter beschäftigen, gehen zunehmend dazu über, ihren Vertretern statt einer Kostenerstattung auf km-Basis einen Pkw kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung dieser Kfz-Überlassungen vertritt die OFD folgende Auffassung:
1. Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs an einen freien Mitarbeiter zur Durchführung von Fahrten im betrieblichen Interesse des Auftraggebers stellt keine Leistung des Auftraggebers und somit kein (zusätzliches) Entgelt für die Tätigkeit des freien Mitarbeiters dar. Es handelt sich vielmehr um einen beistellungsähnlichen Vorgang, der nicht am Leistungsaustausch teilnimmt und deshalb ustl. unbeachtlich bleibt (Plückebaum-Malitzky, UStG, § 10 RZ 79, s. a. Abschn. 27 Abs. 2 UStR 1996).
2. Ist der freie Mitarbeiter berechtigt, das Fahrzeug auch für private Fahrten zu nutzen, so erbringt der Auftraggeber im Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung eine sonstige Leistung i. S. von § 3 Abs. 9 UStG an den freien Mitarbeiter. Eine Beistellung liegt nicht vor, weil das Kfz insoweit nicht zweckgebunden zur Ausführung des erteilten Auftrages überlassen wird, sondern vom Mitarbeiter aufgrund eigene...BStBl 1957 III S. 199