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§ 1 UStG Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung
Nach dem (UR 1996, S. 119) erbringt ein Landwirt mit der Übernahme der Verpflichtung zur endgültigen Aufgabe der Milchproduktion im Rahmen der VO (EWG) Nr. 1336/86 des Rates v. keine Dienstleistung. Die dafür erhaltene Milchaufgabevergütung unterliegt nicht der USt.
Diese Grundsätze sind - entgegen der bisher dazu vertretenen Auffassung - in allen Fällen der Milchaufgabevergütung anzuwenden.