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§ 1 UStG Behandlung von Schadensersatzzahlungen nach § 6 Nr. 6 VOB/B wegen Baustellenstillständen
Auf der Besprechung der Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder über Umsatzsteuerfragen v. 25. bis in Berlin (USt VI/99) wurde die Frage behandelt, ob Schadensersatzzahlungen nach § 6 Nr. 6 VOB/B (Verdingungsverordnung für Bauleistungen - Teil B) wegen Baustellenstillständen, die nicht ursächlich auf Leistungen einschließlich Änderungen zurückgehen, der USt unterliegen (z. B. Stilllegung wegen Bombenfunds, archäologische Funde, Unwetter, Baustellenüberflutung).
Die Besprechungsteilnehmer waren einvernehmlich der Auffassung, dass die Zahlungen in den genannten Fällen regelmäßig nicht Teil des Entgelts für Bauleistungen sind, sondern Schadensersatzleistungen. Dies, weil durch den Schadensersatzanspruch gegen den, der die hindernden Umstände zu vertreten hat, unfreiwillige Vermögenseinbußen ausgeglichen werden sollen, die ein Vertragsteil dadurch erleidet, dass das Werk nicht in der ursprünglich vorgesehenen Zeit fertig gestellt werden kann. Das vertraglich versprochene Werk bleibt dasselbe.