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§ 1 UStG Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung
1. Verwendungseigenverbrauch: Bruttolistenpreis als Ausgangsgröße bei der sog. 1%-Regelung
Nach Abschn. I Abs. 2 des (BStBl 1997 I S. 324) kann ein Unternehmer, der den Wert der Nutzungsentnahme für ertragsteuerliche Zwecke nach der sog. 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt, aus Vereinfachungsgründen diesen Wert auch als Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung des Leistungseigenverbrauchs verwenden. Es sind Fälle bekanntgeworden, in denen Stpfl. beantragen, bei der 1%-Regelung vom Nettopreis des Fahrzeugs auszugehen. Durch den Ansatz des Listenpreises als Bruttowert ergebe sich eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer.
Dazu bittet die OFD, folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
Die sog. 1%-Regelung ist eine Methode zur Schätzung des ertragsteuerlichen Werts der Nutzungsentnahme bzw. des lohnsteuerlichen Werts der Sachzuwendung. Die USt läßt aus Vereinfachungsgründen die Übernahme dieser Werte als Besteuerungsgrundlage für den Eigenverbrauch gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c UStG bzw. für unentgeltliche Leistungen an AN gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG zu. Es handelt sich hierbei um eine Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Sofern diese Schätzung nach Auffassung des Stpfl. bzw. seines StB nicht sa...