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§ 15 UStG Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen verteilt werden
1. Zur ustl. Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:
2. Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen
Geschenke an Personen, die nicht AN des Unternehmers sind, fallen bei der ESt unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75 DM übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist die OFD auf Tz. 1.2 des BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:
2.1 Werbegeschenke, die vor dem verteilt wurden
Die bei der ESt nicht abzugsfähigen Werbegeschenke sind als Aufwendungseigenverbrauch steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 2c UStG 1993. Dieser Aufwendungseigenverbrauch ist bei Unternehmern, die nur zu höchstens 5 v. H. stpfl. und vorsteuerunschädliche Umsätze nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG 1993 ausführen (vgl. Abschn. 122 Abs. 2 UStR 1996) in entsprechender Anwendung des § 4 Nr. 28a UStG 1993 von der USt befreit (vgl. BStBl 1995 II S. 214). De...