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OFD Kiel - S 7303 b A

§ 15 UStG Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen

Durch § 15 Abs. 1b UStG wurde mit Wirkung ab der Vorsteuerabzug für Aufwendungen zu unternehmerisch und privat genutzten Fahrzeugen auf 50 % beschränkt. Der Rat der Europäischen Union hat durch die Entscheidung v. die Bundesrepublik Deutschland nachträglich ermächtigt, diese von den Art. 6 und 17 der 6. EG-Richtlinie abweichende Maßnahme einzuführen.

Nunmehr hat der (UR 2001, 70) dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit Europäischem Gemeinschaftsrecht vorgelegt. Die Fragen betreffen auch die Rechtsgültigkeit der rückwirkenden Ermächtigung zur nationalen Sondermaßnahme.

Abweichend von der Az. w. o. können alle Rechtsbehelfsverfahren, die die Anwendung des § 15 Abs. 1b UStG betreffen, bis zur abschließenden Entscheidung des BFH ruhen.

Da die Beschränkung des Vorsteuerabzugs durch § 15 Abs. 1b UStG auch ertragsteuerliche Auswirkungen (z. B. Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen AK, § 9b EStG) hat, bittet die OFD die ESt- bzw. die KSt-Bescheide der betreffenden Jahre in geeigneter Weise offen zu halten.

Aussetzung der Vollziehung ist auf Antrag zu gewähren. Bei der Ermittlung der auszusetzenden Beträge ist zu beachten, dass es bei Wegfall der Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch die Nutz...

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