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§ 15 UStG Vorsteuerabzug bei der Geschäftsveräußerung im ganzen
1. Rechnungseingang beim Unternehmer bis zum
In der USt-Dienstbesprechung am (Niederschrift siehe Rdvfg. Nr. 39/1995 - USt-Nr. 319 - v. - S 7522 - 8/94) wurde unter TOP 17b klargestellt, daß ein gesonderter USt-Ausweis in einer Rechnung über eine Geschäftsveräußerung im ganzen beim Veräußerer zu einer Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG führt, es sei denn, die Rechnung wird berichtigt.
Wird die Rechnung nicht korrigiert, kann unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG die zu hoch ausgewiesene USt vom Erwerber als Vorsteuer abgezogen werden.
2. Rechnungseingang beim Unternehmer nach dem
Durch das im BStBl II S. 695 veröffentlichte hat der BFH seine Rechtsprechung bezüglich des Vorsteuerabzuges, die OFD verweist in diesem Zusammenhang auf die OFD-Kartei - S 7300 - Karte 7, folgendermaßen geändert:
Wird die Steuer ausschließlich deshalb geschuldet, weil sie in einer Rechnung gesondert ausgewiesen wurde und die Rechnung ging beim Unternehmer nach dem ein, so ist der Versteuerabzug zu versagen.
3. Veräußerungskosten - unabhängig vom Rechnungseingang
Die mit der Geschäftsveräußerung i. S. von § 1 Abs. 1a UStG in Zusammenhang stehenden abzi...