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§ 13b UStG Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) zum durch das Steueränderungsgesetz 2001; Berichtigung
In dem o. a. Schr. v. ist versehentlich im III. Abschnitt ”Im Ausland ansässiger Unternehmer” Abs. 2 (Tz. 7) Satz 1 unzutreffend gefasst worden. Er muss wie folgt lauten:
”Für die Frage, ob ein Unternehmer im Ausland ansässig ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Leistung ausgeführt wird (§ 13b Abs. 4 Satz 2 UStG); dieser Zeitpunkt ist auch dann maßgebend, wenn das Merkmal der Ansässigkeit bei Vertragsabschluss noch nicht vorgelegen hat.”