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§ 10 UStG Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch, insbesondere bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung
Abweichend von Abschn. 155 UStR und von der im (BStBl I S. 324) getroffenen Regelung gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder folgendes:
I. Bemessungsgrundlage beim Aufwendungseigenverbrauch
(1) Der - (BStBl 1999 II S. 104) entschieden, daß der Steuertatbestand des Aufwendungseigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG solche Aufwendungen nicht erfaßt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Nach der Entscheidung ist in allen nicht bestandskräftigen Fällen zu verfahren. Abschn. 155 Abs. 5 Satz 3 UStR ist nicht mehr anzuwenden.
(2) Die Änderung der Rechtsauffassung hat insbesondere Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung, soweit Aufwendungen des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten als Aufwendungseigenverbrauch anzusetzen sind. Abweichend von Abschn. II des Bezugsschreibens (BStBl 1997 I S. 324) sind die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten bei der Ermittlung der ustl. Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Der nicht als Betriebsausgaben abziebare Betrag ist für Umsatzsteuerzwecke um den Vomhundertsatz zu mindern, der dem Anteil der nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten an den gesamten...