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OFD Kiel - S 7200; s. auch NWB DokSt Rz. 5/95 und Rz. 7/96

§ 10 UStG Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten; hier: Änderung der Bemessungsgrundlage

Mit Urt. v. - IV 337/95 - hat das Schlesw.-Holst. FG entschieden, daß ein USt-Bescheid nicht unter Berufung auf das Urt. des EGH v. zur Bemesssungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten geändert werden kann, wenn Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Das FG führt hierzu aus:

Dem steht die Rechtsprechung des EuGH, nach der sich ein Mitgliedstaat nicht auf den Ablauf nationaler (Klage-) Fristen berufen kann, wenn er die Bestimmungen einer EG-Richtlinie oder ordnungsgemäß in seine interne Rechtsordnung umgesetzt hat, nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat Art. 11 Teil A der sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt in § 10 UStG umgesetzt. Hierfür war keine wörtliche Übernahme der entsprechenden Richtlinie in das UStG erforderlich (vgl. EuGHE 1991, 825 f.; Birkenfeld, Umsatzsteuerrundschau - UR - 1993, 271, 272). Das von der Klin. angeführte ist auch nicht zur Frage ergangen, ob die Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist, sondern zur Frage, ob an die Spieler automatisch ausgezahlte Gewinne zur Bemessungsgrundlage für die USt zählen. Die Vorabentscheidung des EuGH diente somi...BStBl 1994 I S. 465

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