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§§ 4-5 UStG Anh. Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Amerikanisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 5000 DM
1 Anlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) bei Beschaffungen durch amerikanische Truppen in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem Wert von 5 000 DM folgendes:
(1) Das Hauptquartier der amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (USAREUR) hat für die Zeit ab ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren eingeführt, das den Mitgliedern der Truppe und des zivilen Gefolges oder deren Angehörigen die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Wert bis zu 5 000 DM erleichtern soll. Mit der Durchführung des Beschaffungsverfahrens hat USAREUR die Morale Welfare Recreation Funds (MWRF) beauftragt. Die MWRF sind amtliche Beschaffungsstellen i. S. des Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk, die unter Abschn. A Teil II der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen fallen (BdF-Schreiben v. S 7492, BStBl I S. 991).
(2) Das Beschaffungsverfahren wickelt sich im wesentlichen wie folgt ab:
1. Das Mitglied der Truppe oder des zivilen Gefolges (bzw. deren Angehörige) - Kunde - stellt beim MWRF...