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BMF - InvZul 1260

§ 2 InvZulG Zulagenschädliches Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors bei Erzielung eines nicht zu vernachlässigenden Veräußerungserlöses

Der - entschieden, dass das Ausscheiden eines WG aus dem Betrieb des Investors vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist ausnahmsweise dann unschädlich ist, wenn das betreffende WG entweder technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht war und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert besaß. Ein in diesem Sinne zu vernachlässigender Verwertungserlös ist nach Auffassung des BFH dann anzunehmen, wenn er im Verhältnis zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 % beträgt. Nach der Entscheidung des BFH gilt diese Untergrenze entgegen dem IV B 3 - InvZul 1260 - 66/96 - (BStBl I S. 1460) auch bei dem vorzeitigen Ausscheiden zuchtuntauglicher Milchkühe.

Zur Frage der Anwendung des o. g. BFH-Urt. nimmt der BMF in Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

Die Grundsätze des Urt. sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Nur im Hinblick auf das vorzeitige Ausscheiden von Milchkühen ist aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin das IV B 3 - InvZul 1260 - 66/96 (BStBl I S. 1460) anzuwenden. Diese Regelung ...

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