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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 42/13

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "St. Petersburger Nationalballett" – die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft ist bereits im Eintragungsverfahren zu prüfen – Täuschungsgefahr - Zulassung der Rechtsbeschwerde

Leitsatz

St. Petersburger Nationalballett

Anders als Firmenwahrheit und Berechtigung zur Namensführung ist die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft bereits im Eintragungsverfahren im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG zu prüfen (Fortführung 27 W (pat) 51/11 – St. Petersburger Staatsballett).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
XAAAI-49716

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