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OFD Berlin - InvZ 1260

§ 4 InvZulG Begünstigung von Erschließungskosten

Nach § 4 InvZulG 1999 werden Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung mit InvZul begünstigt. Gefördert werden somit Aufwendungen, die der Wohnung im eigenen Haus zuzurechnen sind, nicht jedoch Aufwendungen, die auf den Grund und Boden entfallen.

Es ist die Frage aufgetreten, wie die Aufwendungen für den Anschluss einer Wohnung im eigenen Haus an die Kanalisation als Ersatz für den Anschluss an eine Sickergrube nach § 4 InvZulG 1999 zu behandeln sind. Aufgrund einer Erörterung der Vertreter der obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:

Aufwendungen für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation als Ersatz für den Anschluss an eine Sickergrube stellen Erhaltungsaufwendungen dar (H 157 EStH 1998), da es sich hierbei nicht um die erstmalige Errichtung eines Anschlusses handelt, sondern die Ersetzung bzw. Modernisierung einer bereits vorhandenen Anlage vorgenommen wird. Die Ersatzleitung stellt keine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung dar, sondern dient der Erhaltung der Nutzungsfähigkeit im bisherigen Umfang. Auch ist eine Werterhöhung des Grundstücks damit nicht verbunden (vgl. BStBl II 1993 S. 41 und v. , BStBl II 1985 S. 49). Ers...

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