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§§ 1 ff. InvZulG Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz bei Energieversorgungsunternehmen
Das BdF hat mit Schreiben v. InvZul 1260 im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder zu nachfolgenden Zweifelsfragen Stellung genommen:
1. Abgrenzung der Betriebsstätte
Ist ein Heizkraftwerk, das elektrischen Strom erzeugt, mit Anlagen zur Fernwärmeversorgung, z. B. einer Heizpumpstation, Wärmetauschern und Rohrleitungssystemen, verbunden, liegt eine einheitliche Betriebsstätte vor, weil ein enger räumlicher, wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Zusammenhang besteht.
Eine andere Auffassung kann sich weder auf den (BStBl 1966 III S. 40) noch auf die (BStBl 1978 II S. 160) und v. (BFH/NV 1992 S. 766) stützen, denn diesen Entscheidungen lagen andere Sachverhalte (mehrere Elektrizitätswerke und die von ihnen gespeisten Stromnetze, die nicht untereinander durch Leitungen verbunden waren), zugrunde.
2. Einordnung von Betriebsstätten in die Elektrizitätsversorgung
Investitionen, die nach dem begonnen werden, sind von der Investitionszulage ausgeschlossen, wenn sie in den Betriebsstätten der Elektrizitätsversorgung oder der Gasversorgung vorgenommen werden (§ 3 Satz 2 InvZulG 1993). Bei Investitionen, die vor dem begonnen wurden, ist die Abgrenzung der Elektrizitäts- und Gasv...