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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 705/13

Gesetze: § 24 GeschmMG, § 133 PatG

Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – zur Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters neben der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

Leitsatz

Vertreterbeiordnung

Ob im Geschmacksmustereintragungsverfahren neben der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können auch Umstände zu berücksichtigen sein, die der Einreichung der Anmeldung vorgelagert sind, z. B. besondere Schwierigkeiten bei der sachgerechten Darstellung des Musters. Die mögliche Sachdienlichkeit einer Recherche zu Neuheit und Eigenart des Musters rechtfertigt die Beiordnung jedoch nicht.

Fundstelle(n):
KAAAI-49045

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