Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BPatG Urteil v. - 5 Ni 40/10

Gesetze: § 83 Abs 4 PatG, § 144 Abs 1 PatG, § 144 Abs 2 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler" – Festsetzung des Streitwerts in der mündlichen Verhandlung - Antrag auf Streitwertherabsetzung ist jedenfalls dann nach Beginn der mündlichen Verhandlung zulässig, wenn in der Nichtigkeitsklage ein niedrigerer Streitwert genannt wurde – Eintragung einer Prozesspartei im Handelsregister des Vereinigten Königreichs als "schlafende" Gesellschaft ohne Einkünfte – keine Glaubhaftmachung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Lage – Anlegung eines strengen Maßstabs bei einer Zurückweisung einer Verteidigung der Beklagten mit einer geänderten Fassung des Patents

Leitsatz

Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler

1. Wird der Streitwert eines Patentnichtigkeitsverfahrens erst in der mündlichen Verhandlung festgesetzt, ist ein Antrag auf Streitwertherabsetzung auch nach deren Beginn zulässig, jedenfalls dann, wenn in der Nichtigkeitsklage ein niedrigerer Streitwert genannt werde.

2. Durch die Vorlage eines Internetauszuges betreffend die Eintragung einer Prozesspartei im Handelsregister des Vereinigten Königreichs, in dem die Prozesspartei als "schlafende" Gesellschaft (Dormant Accounts) ohne Einkünfte angegeben ist, kann eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage i. S. d. § 144 Abs. 1 PatG nicht glaubhaft gemacht werden.

3. Bei einer Zurückweisung einer Verteidigung der Beklagten mit einer geänderten Fassung des Patents gemäß § 83 Abs. 4 PatG n. F. ist ein strenger Maßstab anzulegen (wie BPatGE 53, 40 – Wiedergabeschutzverfahren).

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAI-49027

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen