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§ 5 GrEStG Auslegung und Anwendung des Abs. 2 bei planmäßigem Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zugunsten Begünstigter im Sinne des § 3 Nr. 4 und 6 GrEStG
Es ist gefragt worden, ob § 5 Abs. 2 GrEStG im Falle einer Einbringung eines Grundstücks in einen GmbH & Co. KG anwendbar ist, an der der einbringende Gesellschafter als alleiniger Kommanditist zu 100 v. H. und die Komplementär-GmbH ohne Einlage beteiligt sind, wenn der Gesellschafter in einem zweiten Schritt - nach vorgefaßtem Plan - seinen Kommanditanteil auf seine Ehefrau und seine Kinder überträgt.
Es wird gebeten, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Das Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft nach Einbringung des Grundstücks führt nicht zur Versagung der Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 GrEStG, soweit die Anteile auf Angehörige übergehen, die ohnehin Grundstücke vom einbringenden Gesellschafter kraft Gesetzes (z. B. § 3 Nr. 4 und 6 GrEStG) steuerfrei erwerben könnten.