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§§ 1 ff. GrEStG Einbeziehung von Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage bei einheitlichem Vertragswerk
Der (BStBl 2000 II S. 34) an seiner ständigen Rechtsprechung zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung des einheitlichen Vertragswerks festgehalten und das Urt. des FG NdSachsen v. (EFG 1999 S. 443) aufgehoben. Danach sind bei Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks Bauleistungen wie bisher in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Aufgrund dieser Entscheidung bittet die OFD, etwaige insoweit noch anhängige Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 Satz 4 AO fortzusetzen und ggf. über entsprechende Rechtsbehelfe zu entscheiden. Dies gilt unabhängig davon, ob beim BFH in dieser Frage noch ein weiteres Verfahren anhängig ist, da davon ausgegangen werden kann, dass der BFH seine im o.a. Urt. vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Besteuerung einheitlicher Vertragswerke aufrechterhält.