Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayer. Staatsministerium der Finanzen, - S 4600

§ 22 GrEStG Grundstücksgeschäfte mit ausländischen Briefkastengesellschaften

Nach dem , BStBl 1995 II S. 605, dient die Grundbuchsperre nach § 22 Abs. 1 GrEStG allein der Sicherung des Eingangs der GrESt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Abs. 1 GrEStG ist daher zu erteilen, wenn die GrESt entrichtet oder sichergestellt ist. Es obliegt allein dem Grundbuchamt, die Wirksamkeit der von den Beteiligten erklärten Auflassung als Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu prüfen.

Das FMS v. wird daher im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder ersatzlos aufgehoben.

Es wird gebeten, in allen offenen Fällen die GrESt festzusetzen und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu erteilen.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen