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Gleichlautende Ländererl. - G 1400/ ; BStBl 1995 I S. 819

§ 2 GewStG Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind; (BStBl 1995 II S. 900)

Der BFH vertritt in seinem Urt. v. die Auffassung, daß die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten PersGes erst beginnt, wenn sämtliche tatbestandlichen Merkmale eines Gewerbebetriebs, insbesondere die tatsächliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, erfüllt sind. Hiernach setzt die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten PersGes die Aufnahme eigener gewerblicher Leistungen voraus. Die Entscheidung des BFH hätte zur Folge, daß weder Vorbereitungshandlungen für die werbende Tätigkeit noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten PersGes begründen und § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG damit leerlaufen würde.

Es wird deshalb gebeten, die vorgenannte Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden und weiterhin nach Abschn. 21 Abs. 1 Satz 5 GewStR zu verfahren.

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