Nichtannahmebeschluss: Zusprechende fachgerichtliche Entscheidung begründet für obsiegende Partei keine verfassungsrechtliche Beschwer
Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Instanzenzug: Az: 1 AZR 611/11 Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist, weil die im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren erfolgreichen Beschwerdeführer durch das angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht beschwert sind (vgl. -, juris, Rn. 46 ff.).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150928.2bvr227413
Fundstelle(n):
KAAAI-46291