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Pauschale Kilometersätze - bei der Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen Geh- und Stehbehinderter, außergewöhnlich Gehbehinderter, Blinder und Hilfloser als außergewöhnliche Belastung; - bei der Berücksichtigung von Aufwendungen von Eltern erwachsener Behinderter in vollstationärer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung
Bezug: BStBl 1996 I S. 446
Bezug: BStBl 1999 I S. 432
Das (BStBl 1996 I S. 446) ist vom VZ 2001 an mit der Maßgabe anzuwenden, dass der in Nr. 3 genannte Betrag von ”0,52 DM/km” durch den Betrag von ”0,58 DM/km” ersetzt wird.
Das (BStBl 1999 I S. 432) ist vom VZ 2001 an mit der Maßgabe anzuwenden, dass der unter III. genannte Betrag von ”0,52 DM/km” durch den Betrag von ”0,58 DM/km” ersetzt wird.