BVerfG Urteil v. - 2 BvR 812/11
Kammerbeschluss ohne Begründung
Gesetze: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Instanzenzug: Az: I R 98/09 Urteil,
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung
angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
GAAAI-45183