BVerfG Urteil v. - 2 BvR 812/11

Kammerbeschluss ohne Begründung

Gesetze: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Instanzenzug: Az: I R 98/09 Urteil,

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GAAAI-45183