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§ 3 Nr. 6 EStG Behandlung der Unterhaltsbeiträge nach dem Beamtenversorgungsgesetz
Der (BStBl II S. 303) entschieden, daß es sich bei dem Unterhaltsbeitrag nach § 38 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) um einen versorgungshalber gezahlten Bezug handelt, der nicht aufgrund der Dienstzeit gewährt wird und daher nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei ist (vgl. LStR 8 Abs. 2 Nr. 2).
Es ist gefragt worden, ob aufgrund der in dem Urt. vertretenen Rechtsauffassung die Unterhaltsbeiträge nach § 40 (für Verwandte aufsteigender Linie) und nach § 41 BeamtVG (für Hinterbliebene) ebenfalls steuerfrei sind.
Es wird gebeten, die Auffassung zu vertreten, daß die nach dem §§ 40, 41 BeamtVG geleisteten Unterhaltsbeiträge ebenfalls nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei sind.