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§ 3 Nr. 26 EStG Steuerfreie Aufwandsentschädigung
Die steuerfreie Behandlung der Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG ist in R 17 LStR geregelt.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
1. Ärzte im Behindertensport
Nach § 11a des Bundesversorgungsgesetzes ist Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht durchzuführen. Behindertensport bedarf nach § 2 Abs. 2 der Gesamtvereinbarungen über den ambulanten Behindertensport während der sportlichen Übungen der Überwachung durch den Arzt.
Die Tätigkeit eines Arztes im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen fällt dem Grunde nach unter § 3 Nr. 26 EStG. Ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt der Entscheidung im Einzelfall überlassen.
2. Bahnhofsmission
Der Tätigkeitsbereich von Bahnhofsmissionen umfasst auch gem. § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Pflege- und Betreuungsleistungen. Zur Abgrenzung gegenüber den nicht begünstigten Leistungen bestehen keine Bedenken, wenn Aufwandsentschädigungen nebenberuflicher Mitarbeiter-/innen in Bahnhofsmissionen in Höhe von 60% der Einnahmen, maximal in Höhe von 2 400 DM, steuerfrei belassen werden. Von dem pauschalen Satz kann im Einzelfall abgewichen und auf die tatsächlichen Verhältnisse gestellt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anwendung dieses Regelsatzes ...