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OFD Karlsruhe - S 2363 A

§ 39 EStG Eintragung der Steuerklasse II (zwei) auf der Lohnsteuerkarte 2002; Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom (BStBl 2001 I S. 533)

1. Allgemeines

Nach dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung v. (a.a.O.) wird der Haushaltsfreibetrag ab 2002 nur noch gewährt, wenn die Voraussetzungen für dessen Abzug bereits im Jahr 2001 vorgelegen haben (§ 32 Abs. 7 Satz 6 EStG n. F.). Demnach darf die Steuerklasse II für AN, die die Voraussetzungen für Steuerklasse I erfüllen, bei denen aber ein Haushaltsfreibetrag zu berücksichtigen ist (§ 38b Nr. 2 EStG), auf der Lohnsteuerkarte 2002 (2003 und 2004) nur noch bescheinigt werden, wenn dem AN die Steuerklasse II bereits im Jahr 2001 gewährt werden konnte, also dem AN ein Kinderfreibetrag (Zähler 0,5 reicht aus) oder Kindergeld für mindestens ein Kind zustand, das in seiner Wohnung gemeldet war (vgl. auch Gemeindemerkblatt 2002 [Abschn. III Buchst. B]). In diesen bestehenden Fällen wird der Haushaltsfreibetrag weiterhin gewährt, aber bis zum Jahr 2004 schrittweise verringert (in 2002: 2 340 Euro, 2003 und 2004: 1 188 Euro, ab 2005: 0 Euro). Elternteilen, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrags im Jahr 2002 erstmals eintreten, darf die Steuerklasse II nicht mehr bescheinigt werden. Nach einer bundeseinheitlichen Entscheidung müssen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsf...

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