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BdF ; BStBl 1995 I S. 248

§ 7f EStG Behandlung privater Krankenhäuser nach § 7f EStG; Anwendung der Grundsätze des -

Der (BStBl 1995 II S. 249) die Auffassung vertreten, daß die Sonderabschreibungen nach § 7f EStG (früher: § 75 EStDV) für ein Krankenhaus in Anspruch genommen werden können, wenn ein wesentlicher Teil der Gesamtleistung des Unternehmens auf stationäre oder teilstationäre Leistungen überwiegen müssen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder sind die Grundsätze des o. a. BFH-Urt. in allen offenen Fällen anzuwenden, in denen es auf das Verhältnis von (teil-)stationären Leistungen zu ambulanten Leistungen ankommt. R 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStR 1993 ist im Vorgriff auf eine Neufassung mit der Maßgabe anzuwenden, daß eine Einrichtung schon dann als Krankenhaus anzusehen ist, wenn ein wesentlicher Teil ihrer Gesamtleistung, d. h. mindestens ein Drittel, auf stationäre oder teilstationäre und der Rest auf ambulante Leistungen entfällt.

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