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§ 6 EStG Unentgeltliche Aufnahme von Angehörigen in ein Einzelunternehmen
Beim Vermögensübergang zwischen Angehörigen spricht eine widerlegbare Vermutung für die Unentgeltlichkeit der Übertragung ( BStBl 1999 II S. 269 unter II. 2.c). Dies gilt auch, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto negativ ist. Dabei spielt keine Rolle, ob das negative Kapital durch Verlustzurechnung oder Entnahmen entstanden ist oder darin eine Ausgleichsverpflichtung zum Ausdruck kommt.
Die unentgeltliche Aufnahme eines Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Bildung einer PersGes führt unter sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 6 Abs. 3 EStG (bzw. § 7 Abs. 1 EStDV) zur Fortführung der entsprechenden Buchwerte des Einzelunternehmers. Die Buchwertübernahme ist zwingend.
Die Grundsätze des § 6 Abs. 3 EStG sind auch auf Fälle anwendbar, bei denen der Gewinn durch Einnahmen-Überschußrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Auf § 6 Abs. 7 EStG wird hingewiesen. Eine Umstellung der Gewinnermittlungsart erfolgt durch die unentgeltliche Aufnahme eines Angehörigen in ein Einzelunternehmen nicht.