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§ 6 EStG Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten nach Abs. 1 Nr. 4; hier: Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
Mit Urt. v. hat das FG Münster unter dem Az. 12 K 6280/97 E, G entschieden, daß die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG sowohl formell ( BStBl 1998 II S. 351) als auch materiell verfassungsgemäß ist.
Insbesondere könne kein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung angenommen werden. Dies würde sich nach Auffasssung des Senats schon daraus ergeben, daß die Typisierung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nur zur Anwendung komme, wenn konkrete Nachweise Über den privaten Nutzungsanteil fehlen. Dem Stpfl. stehe somit alternativ der Einzelnachweis zu.
Die Behauptung, ein Betriebs-Pkw werde nur in einem bestimmten Umfang für private Zwecke genutzt, könne ohne Einzelnachweis von der FinVerw nicht derart überprüft werden, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihre Richtigkeit festgestellt werden könne. Angesichts dieser Besonderheit könne dem Gesetzgeber unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze nicht untersagt werden, den Entnahmewert der privaten Kfz-Nutzung (alternativ) typisierend zu regeln ( BStBl II 1997, 68; v. , a.a.O., jeweils zu § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).
Nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG Könne zwar der pauschale Nutzungswert im Ei...