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§ 6 EStG Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch Einräumung eines Erbbaurechts
Bei der Einräumung eines Erbbaurechts an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück sind folgende Fallgestaltungen denkbar:
1. Das Erbbaurecht wird vollentgeltlich bestellt
In diesem Fall bleibt das Grundstück grundsätzlich zunächst Betriebsvermögen. Wie bei einer Verpachtung von Grundstücken stärkt der Erbbauzins die Ertragslage des Betriebs und ist daher geeignet, ihn zu fördern.
2. Das Erbbaurecht wird unentgeltlich bestellt
Mit der Bestellung des Erbbaurechts gilt das Grundstück als stpfl. entnommen. Im Hinblick auf die Ertragslosigkeit fehlt die Eignung, den Betrieb zu fördern.
Keine Entnahme liegt jedoch bei der Belastung eines Grundstücks mit der Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts und anschließender Anmietung vom Nutzungsberechtigten durch den Grundstückseigentümer für betriebliche Zwecke vor ( BStBl 1989 II S. 872).
3. Das Erbbaurecht wird teilentgeltlich bestellt
Es ist wie in den Fällen zuvor entscheidend, ob das Grundstück nach der Erbbaurechtsbestellung objektiv noch dazu geeignet und bestimmt ist, dem Betrieb zu dienen, ob die Einräumung des Erbbaurechts überwiegend betriebliche oder überwiegend private Gründe hat und ob ein Erbbaurecht zu denselben Bedingu...