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§ 6 EStG Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG (wesentliche Beteiligung) in eine Kapitalgesellschaft; Bewertung der Anteile bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 1992 nach den Grundsätzen des BStBl II S. 691
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder gilt folgendes:
Aufgrund der Ergänzung des § 17 Abs. 1 EStG durch Art. 1 Nr. 17 Buchstabe a des StÄndG 1992 v. (BSBl I S. 146) steht die verdeckte Einlage von Anteilen an einer KapGes in eine KapGes mit Wirkung vom VZ 1992 an einer Veräußerung der Anteile gleich. Nach den Grundsätzen des (BStBl II S. 691) ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG in derartigen Fällen vom VZ 1992 an im Wege der teleologischen Reduktion einschränkend auszulegen und eine verdeckt eingelegte wesentliche Beteiligung bei der aufnehmenden KapGes nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG stets mit dem Teilwert anzusetzen.