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§ 4 EStG Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zu Familienheimfahrten
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zu den Vorschlägen, die die Anwendung der gesetzlichen Regelung betreffen, wie folgt Stellung:
1. Fahrtenbuch
Als Ausnahme von der durch das JStG 1996 festgelegten Pauschalierung des privaten Nutzungsanteils kann der Stpfl. die auf die Privatfahrten entfallenden Kosten ansetzen, wenn er die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist. Diese Ausnahme war zunächst nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat sie erst im Vermittlungsausschuss durchsetzen können.
Die Führung eines Fahrtenbuches als Nachweis für den privaten Nutzungsanteil bzw. die ausschließliche betriebliche Nutzung (s. Tz. 2 des ) richtet sich nicht allein nach der Sondervorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, sondern auch nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung (§ 90 AO).
Der Vorschlag, die Führung eines Fahrtenbuches über einen repräsentativen Zeitraum als Glaubhaftmachung für den betrieblichen Nutzungsanteil zuzulassen, ist bereits früher mit den obersten FinBeh der Länder ...