§ 4 EStG Ertragsteuerliche Behandlung von Immobilien-Leasing-Verträgen mit degressiven Leasing-Raten
Zu der Frage, ob eine gleichmäßige Verteilung degressiver Leasingraten auch dann in Betracht kommt, wenn die degressiven Leasingraten einmalig wegen Zinskonversion angepasst werden dürfen, nahm der nochmals klarstellend wie folgt Stellung:
Die FinVerw hält weiterhin daran fest, dass die Grundsätze des (BStBl 1982 II S. 696) nicht auf andere Sachverhalte, insbesondere nicht auf Mietverträge mit Mietänderungsklauseln, zu übertragen sind. Das bedeutet, dass es bei Einräumung einer Mietänderungsmöglichkeit bei Immobilien-Leasing-Verträgen mit degressiven Leasingraten, z. B. bei einmaliger Zinskonversion, nicht zu einer linearen Verteilung der Leasingraten auf die Grundmietzeit kommt.
Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2170
OFD Nürnberg v. - S 2170
Fundstelle(n):
EAAAA-84679