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Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§§ 48ff. EStG)
1 Mit dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe v. (BGBl 2001 I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschn. VII des EStG (§§ 48 bis 48d EStG). Ab haben danach unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 v. H. der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vorzunehmen, wenn nicht eine gültige, vom zuständigen FA des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
2 Im Zusammenhang mit der Einführung des Steuerabzugs wurde außerdem für Unternehmen des Baugewerbes, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, jeweils eine zentrale örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Bundesgebiet geschaffen. Diese umfasst auch das Lohnsteuerabzugsverfahren sowie die Einkommensbesteuerung der von diesen Unternehmen im Inland beschäftigten AN mit Wohnsitz im Ausland.
3 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF zu Einzelfragen die...