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§ 3 EStG Rückwirkender Wegfall der Sozialversicherungspflicht bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
Zur Frage, ob es sich um einen beherrschenden, nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer oder um einen abhängigen AN handelt, gibt die ESt-Kartei zu § 3 EStG K. 6.4 Entscheidungshilfen.
Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass in der Vergangenheit keine Sozialversicherungspflicht bestand, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht folgende steuerliche Konsequenzen:
1. Erstattet der Sozialversicherungsträger die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung an den ArbG, die dieser in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht geleistet hat, ohne dass sie vom ArbG an den AN weitergegeben werden, so ergeben sich daraus keine lohnsteuerlichen Folgen ( BStBl 1992 II S. 663).
2. Werden die vermeintlich gesetzlichen AN-Anteile zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Sozialversicherungsträger an den AN erstattet, so berührt dieser Vorgang nicht den Arbeitslohn. Da die erstatteten vermeintlichen AN-Anteile zur Sozialversicherung nicht als Sonderausgaben hätten abgezogen werden dürfen, sind die betroffenen Veranlagungen nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern, soweit im Erstattungsjahr ke...BStBl 1999 II S. 95